Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Intarscann, Lockwitzer Str. 81, 01219 Dresden (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern über die Erbringung von Renovierungsdienstleistungen, insbesondere Fliesenarbeiten, Verputzarbeiten und Estricharbeiten.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer zustande.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als "Festpreis" bezeichnet. Weicht der Endpreis um mehr als 15% vom Kostenvoranschlag ab, ist der Auftraggeber zur Kündigung berechtigt.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Anlagen. Zusätzliche Leistungen werden nur gegen separate Vergütung erbracht.
Der Auftraggeber hat die örtlichen Gegebenheiten zu prüfen und dem Auftragnehmer alle für die Ausführung wesentlichen Umstände mitzuteilen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Festpreisen sind Materialpreissteigerungen von mehr als 5% nach Auftragserteilung an den Auftraggeber weiterzugeben.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz berechnet.
Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als "fix" bezeichnet wurden. Lieferzeiten beginnen mit Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen und Zahlung einer vereinbarten Anzahlung.
Bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder anderen außergewöhnlichen Umständen verlängern sich die Ausführungszeiten entsprechend.
Der Auftraggeber hat folgende Mitwirkungspflichten:
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten. Kleine, den Gebrauch nicht beeinträchtigende Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Wird die Abnahme vom Auftraggeber ohne sachlichen Grund verweigert oder findet eine förmliche Abnahme nicht statt, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftragnehmer unter Hinweis auf diese Folge zur Abnahme aufgefordert hat und der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich Mängel mitgeteilt hat.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme. Bei Bauwerken, die ihrer Art nach üblicherweise zur dauerhaften Nutzung bestimmt sind, beträgt sie 5 Jahre.
Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, zunächst nachzubessern. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist kann der Auftraggeber andere Gewährleistungsrechte geltend machen.
Die Gewährleistung entfällt bei:
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt das gelieferte Material im Eigentum des Auftragnehmers. Bei der Verarbeitung erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum im Verhältnis des Wertes des Materials zum Wert der gesamten Sache.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit gegen Erstattung der bereits entstandenen Kosten und einer angemessenen Entschädigung kündigen.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
Gerichtsstand ist Dresden. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Intarscann
Lockwitzer Str. 81
01219 Dresden, Deutschland
Telefon: +49 351 2729660
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